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Unbedenklichkeitsbescheinigung Baubranche Ratgeber

Verlag für Rechtsjournalismus GmbH · Freitag, 3. Januar 2025 · 9min
Unbedenklichkeitsbescheinigung im Bau - Ratgeber

Für die rechtliche und finanzielle Sicherheit bei Bauprojekten sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Baugewerbe wichtig. Sie dienen als Nachweis darüber, dass der Bauunternehmer den gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Leitfaden, wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bauwesen optimal gehandhabt werden können. Wir beleuchten, welche Bescheinigungen es gibt, wie sie rechtssicher beantragt und effizient verwaltet werden können.

Was sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bauwesen?

Damit Bauunternehmen durch ein offizielles Dokument belegen können, dass gegenüber Sozialversicherungsträgern oder Finanzämtern keine ausstehenden Zahlungen bestehen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingesetzt.

Diese Bau-Bescheinigung spielt bei der Vergabe von Aufträgen eine zentrale Rolle. Auftraggeber oder Generalunternehmer verlangen sie oft von ihren Subunternehmern, um die finanzielle und rechtliche Sicherheit im Projekt zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorgaben zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bau

In vielen Bauverträgen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen verpflichtend und somit weit mehr als nur ein Zeichen der Zuverlässigkeit. Die genaue rechtliche Grundlage variiert je nach Art der Bescheinigung und der zuständigen Institution.

Häufig werden sie von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU), dem Finanzamt oder den Krankenkassen ausgestellt. Jede dieser Institutionen prüft spezifische Bereiche, wie die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Erfüllung steuerlicher Pflichten oder die Teilnahme an branchenspezifischen Umlageverfahren.

Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Bescheinigungen.

Wie unterscheiden sich qualifizierte und nicht qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

Ein zentraler Unterschied zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen liegt im Umfang und der Tiefe der geprüften Informationen:

  • Nicht qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Eine nicht qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt nur, dass aktuell keine offenen Forderungen bei den zuständigen Institutionen bestehen. Sie sind weniger detailliert und haben nur eine eingeschränkte Aussagekraft, weshalb sie in der Regel selten akzeptiert werden.

  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Umfassender und damit sicherer sind qualifizierte Bescheinigungen. Sie bestätigen beispielsweise nicht nur die fristgerechte Zahlung von Beiträgen oder Steuern, sondern können auch zusätzliche Informationen über die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften und die allgemeine wirtschaftliche Stabilität des Antragstellers enthalten. Der Auftraggeber, Generalunternehmer oder Subunternehmer bestehen in Verträgen oft auf diese Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung, weil sie mehr Sicherheit bietet und detaillierter ist.

Konsequenzen bei Nichtvorlage oder fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Nichtvorlage gegenüber Generalunternehmen und Auftraggebern:

Die Nichtvorlage kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn sie vertraglich vorgeschrieben sind. Auftraggeber könnten in solchen Fällen das Recht haben, Zahlungen einzubehalten, bis die Bescheinigung vorgelegt wird. In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn die Baustellen Dokumente trotz Aufforderung nicht geliefert wird, besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Lehnt ein Unternehmen die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen grundsätzlich ab, kann dies als Hinweis auf finanzielle Probleme oder mangelnde Zuverlässigkeit gewertet werden. Das kann nicht nur bestehende Geschäftsbeziehungen belasten, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem Markt erheblich beeinträchtigen. Auftraggeber bevorzugen in der Regel Partner, die ihre Zuverlässigkeit klar belegen können.

Nichtvorlage gegenüber dem Zoll:

Die Nichtvorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber dem Zoll kann ebenfalls schwerwiegende Folgen haben. Hierbei kann das Unternehmen von weiteren öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dabei werden fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigungen häufig als Hinweis auf mögliche steuerliche Unregelmäßigkeiten oder mangelnde Compliance gewertet, was das Vertrauen in die Integrität des Unternehmens schädigen kann.

Was der Zoll im Detail alles prüft und wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie in unserem Artikel “Zollkontrolle - Was tun?”

Welche Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es im Bauwesen?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bauwesen stammen von unterschiedlichen Stellen und decken jeweils spezifische Bereiche ab. Eine detaillierte Übersicht darüber, welche Baubescheinigungen konkret von Ihnen gefordert werden, finden Sie in unserem Artikel “Welche Bescheinigungen benötigen Generalunternehmen von Nachunternehmen?”

Um Ihnen hier ein Überblick über die gängigsten Arten und die zuständigen Aussteller zu geben, haben wir diese unten aufgelistet:

  • BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) - Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (qUB) der BG BAU bestätigt, dass das Unternehmen ordnungsgemäß Beiträge zur Unfallversicherung leistet. Sie enthält Angaben zu den gemeldeten Arbeitsentgelten, den Unternehmensanteilen und zur fristgerechten Zahlung der Beiträge. Die BG BAU stellt hierfür eine Checkliste zur Verfügung, die den genauen Umfang der „qUB“ beschreibt.

  • SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) - Mit dieser Bescheinigung können Auftraggeber die Situation ihrer Nachunternehmer besser einschätzen. Betriebe haben die Möglichkeit, die Bescheinigung selbst zu beantragen oder einen Auftraggeber zu bevollmächtigen, die Auskünfte direkt bei SOKA-BAU einzuholen.

  • Krankenkassen (Einzugsstellen der Sozialversicherung) - Krankenkassen stellen Bescheinigungen über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge aus. Diese Bescheinigung umfasst Angaben zur Anzahl der gemeldeten Beschäftigten und dient als Nachweis dafür, dass alle Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.

  • Finanzamt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG: Diese Bescheinigung wird benötigt, um von der Bauabzugssteuer befreit zu werden. Das Finanzamt bestätigt damit, dass der Steueranspruch nicht gefährdet ist.

  • Bescheinigung zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG: Diese Bescheinigung weist nach, dass ein Unternehmen nachhaltig Bauleistungen erbringt und bei empfangenen Leistungen die Umsatzsteuer schuldet.

  • Handwerkskammer (HWK) - Der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle belegt, dass ein Unternehmen für zulassungspflichtige Gewerke, wie z. B. Maurer- oder Betonarbeiten, ordnungsgemäß registriert ist.

  • Gewerbeamt - Ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung dient als zusätzlicher Beleg für die rechtliche Legitimation eines Unternehmens. Dies hilft auch, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

  • Weitere Bescheinigung Typen

    Negativ Bescheinigung: Wenn eine Bau-Bescheinigung für Beträge benötigt wird, die nicht regelmäßig anfallen, kann eine Negativbescheinigung ausgestellt werden. Hiermit kann das Unternehmen belegen, dass das Unternehmen keine ausstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Institut hat. Ein Beispiel dafür könnte eine Negativbescheinigung des Finanzamtes sein, wodurch belegt wird, dass das Unternehmen keine Steuerschulden hat.

    Enthaftungsbescheinigung: Eine weitere mögliche Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Enthaftungsbescheinigung. Damit wird ein Unternehmen von bestimmten Haftungsansprüchen entbunden. Gerade bei sehr komplexen Bauprojekten kann diese Bescheinigung für die Minimierung der rechtlichen Risiken eingesetzt werden.

Wie beantrage ich Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Bauwesen?

Der Prozess zur Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen variiert je nach Art der Bescheinigung und der ausstellenden Institution. Einige grundlegende Schritte sind jedoch immer gleich und sollten beachtet werden:

1. Klärung des Bedarfs

Zunächst muss festgestellt werden, welche Art von Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird. Dies ergibt sich in der Regel aus den Vertragsbedingungen zwischen den Parteien oder den Anforderungen des Auftraggebers.

2. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

Für die Antragstellung sind in der Regel spezifische Nachweise erforderlich, wie:

  • Belege über geleistete Zahlungen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerzahlungen),
  • Unternehmensregistrierungen (z. B. Handelsregisterauszüge oder Eintragungen in die Handwerksrolle),
  • Zusätzliche Nachweise, die je nach Bescheinigungstyp verlangt werden können. Diese Unterlagen sollten sorgfältig geprüft und vollständig vorbereitet werden.

3. Antragsstellung

Der Antrag kann je nach ausstellender Institution auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Online-Antrag: Viele Institutionen, wie die BG BAU oder Krankenkassen, bieten digitale Formulare oder Portale an.
  • Postalischer Antrag: Einige Bescheinigungen können nach dem Herunterladen eines Formulars und der postalischen Einsendung beantragt werden. Informieren Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Behörde oder Institution über den genauen Ablauf.

Um den Prozess der Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu erleichtern, finden Sie hier direkte Links zu den entsprechenden online Anträgen bei den entsprechenden Institutionen - Online Anträge:

4. Bearbeitungszeit einplanen

Jede Antragsstellung benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit (in der Regel zwischen 7 und 14 Werktagen), die von der Komplexität des Antrags und der jeweiligen Institution abhängt. Im Bauwesen ist es wichtig, frühzeitig mit der Beantragung zu beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.

5. Überprüfung der Bescheinigung

Sobald die Bescheinigung ausgestellt wurde, sollten Sie diese sorgfältig auf Vollständigkeit und korrekte Angaben prüfen. Fehler oder fehlende Daten könnten später zu Problemen führen.

Tipps für effizientes Bescheinigungsmanagement im Bau

Um die benötigten Baubescheinigungen effizient zu verwalten, haben wir nachfolgend noch einige Tipps zusammengestellt.

  • Digitale Lösungen für die Baubranche nutzen
    Die Digitalisierung macht vor keiner Branche halt und auch die Baubranche kann maßgeblich davon profitieren. In digitalen Plattformen lassen sich Bescheinigungen zentral speichern, verwalten und bei Bedarf schnell abrufen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert und auch das Risiko, dass Unbedenklichkeits-bescheinigungen verloren gehen, sinkt. Es gibt Softwarelösungen für Baubescheinigungen, die speziell für die Baubranche konzipiert wurden.

    Ein Beispiel ist Bausichts digitale Lösung für Nachunternehmermanagement.

“Bausicht für Compliance auf Baustellen”

  • Regelmäßig Aktualisierung der Baubescheinigungen
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind zeitlich befristet. Je nach Aussteller sind sie beispielsweise sechs Monate oder auch ein Jahr gültig, müssen dann aber erneuert werden. Es ist empfehlenswert, durch ein effizientes Dokumentenmanagement im Bau frühzeitig für eine Aktualisierung zu sorgen und die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu prüfen. So werden sowohl rechtliche Probleme als auch generelle Verzögerungen vermieden. Durch die passende Software mit einer Erinnerungsfunktion kann die Digitalisierung auch an der Stelle helfen.
  • Haftungsrisiken vermeiden
    Damit Haftungsrisiken vermieden werden können, sind sowohl korrekte als auch aktuelle Bau-Bescheinigungen nötig. Sie dienen als Nachweis dafür, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt sind und schützen das Unternehmen zudem vor rechtlichen Konsequenzen. Es ist allerdings wichtig, regelmäßig die rechtlichen Anforderungen zu prüfen und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen aktuell zu halten.

Fazit

Aus dem Bauwesen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht wegzudenken. Sie sorgen für eine offizielle Bestätigung dessen, dass keine finanziellen Verpflichtungen bestehen, beispielsweise gegenüber einer Berufsgenossenschaft oder auch dem Finanzamt. Dadurch kann die finanzielle Sicherheit belegt werden. In vielen Verträgen im Baugewerbe sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen verpflichtend. Verlangt werden sie meistens von Auftraggebern oder Subunternehmen, damit die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sichergestellt und nachgeprüft werden kann.

FAQ zur Unbedenklichkeitsbescheinigung im Bau

Wie lange ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gültig?

Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung variiert je nach Dokument und Aussteller. Sie beträgt beispielsweise einige Monate oder auch bis zu einem Jahr. Fakt ist, dass sie eine begrenzte Gültigkeit hat und regelmäßig neu beantragt werden muss.

Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Pflicht?

In vielen Fällen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung tatsächlich Pflicht, vor allem bei größeren Bauprojekten oder öffentlichen Ausschreibungen. Auftraggeber verlangen diese Bau-Bescheinigung dann oftmals als Teil der Vertragsbedingungen, damit keine finanziellen Risiken bestehen.

Was kostet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die SOKA-BAU stellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel kostenfrei aus. Auch die BG BAU bietet diese Bescheinigungen meistens ohne Gebühr an. In einigen Fällen, insbesondere bei spezialisierten Anfragen, können die Kosten bei anderen Institutionen jedoch zwischen 10 und 30 Euro liegen.

Wie lange dauert es bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung?

In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 7-14 Werktage. Es ist dennoch ratsam, den Antrag frühestmöglich zu stellen oder – beispielsweise durch eine passende Software – vorausschauend neue Aktualisierungen zu beantragen. Damit kommt es während der Bauprojekte nicht zu Verzögerungen.

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