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General­unternehmer­haftung in der Baubranche

David Licow · Donnerstag, 3. August 2023 · 5min
General­unternehmer­haftung in der Baubranche

Die Bauindustrie ist bekannt für ihre Komplexität und ihr Risikopotential, wobei Generalunternehmer (GUs) oftmals im Zentrum dieser Risiken stehen.

Eine der wichtigsten Verantwortlichkeiten, die ein GU trägt, ist die General­unternehmer­haftung. Doch was genau bedeutet das?

Definition und Gründe für die General­unternehmer­haftung

Die General­unternehmer­haftung bezieht sich auf die Verantwortung, die ein Generalunternehmer (GU) für seine Nachunternehmer trägt. In einfachen Worten bedeutet dies: Wenn der GU jemanden beauftragt, einen Teil der Arbeit zu erledigen (dies nennt man den Nachunternehmer), muss der GU sicherstellen, dass dieser seine Rechnungen und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt.

Sollte der Nachunternehmer diese Zahlungen nicht leisten, kann der GU dafür haftbar gemacht werden.

Diese Regelung kommt ins Spiel, wenn der gesamte geschätzte Wert aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen - das beinhaltet sowohl die Arbeit des GUs als auch die der Nachunternehmer - für ein bestimmtes Bauprojekt 275.000 EUR erreicht oder überschreitet.

Der Zweck der General­unternehmer­haftung ist, dass jeder, der an einem Bauprojekt beteiligt ist, seine finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Der GU, als zentrale Figur in einem Bauprojekt, trägt die Hauptverantwortung für das korrekte Management des gesamten Projekts.

Beispiel:

Ein Generalunternehmer (GU) managt ein Bauprojekt im Wert von 350.000 EUR. Ein beauftragter Nachunternehmer begleicht seine eigenen Kosten, wie Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge, nicht. Da das Projekt über der Grenze von 275.000 Euro liegt, kann der GU für diese ausstehenden Beträge verantwortlich gemacht werden.

Befreiung der General­unternehmer­haftung

Ein Generalunternehmer (GU) kann sich von der sogenannten General­unternehmer­haftung befreien.

Diese Befreiung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Durch die Beauftragung eines präqualifizierten Nachunternehmers oder
  • Durch die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Was ist ein präqualifizierter Nachunternehmer?

Ein präqualifizierter Nachunternehmer ist ein Unternehmen, das bestimmte Kriterien erfüllt hat, wie z.B. die Angabe vergleichbarer Umsätze der letzten Jahre, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung im Berufsregister, Angaben über Liquidität und Insolvenz, Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben usw. Diese Präqualifikation wird von unabhängigen Unternehmen durchgeführt und entsprechend gelistet.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Ein weiterer Weg zur Befreiung von der Haftung ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung stellt die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Anzahl der gemeldeten Beschäftigten durch den Nachunternehmer dar. Wichtig dabei ist, dass diese Bescheinigungen nur drei Monate gültig sind und dass ein plausibler Zusammenhang zwischen den durchgeführten Arbeiten und der angegebenen Zahl der Beschäftigten bestehen muss.

Probleme bei der Befreiung der General­unternehmer­haftung

Sich als Generalunternehmer von der Haftung zu befreien, ist kein einfaches Unterfangen. Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben, die beachtet werden müssen und die oft einen hohen Zeitaufwand bedeuten:

  • Ständiger Kontakt Die ständige Verbindung mit den Nachunternehmern ist essenziell. Sie sind verantwortlich für ihre Zahlungsverpflichtungen und müssen relevante Dokumente wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Präqualifikationsnachweis bereitstellen.

  • Ablauf der Unbedenklichkeitsbescheinigungen Diese Bescheinigungen müssen alle drei Monate erneuert werden. Hierfür ist eine regelmäßige Kommunikation und Nachverfolgung notwendig.

  • Papierchaos Die Sammlung und Überprüfung dieser Papiere kann eine komplexe Aufgabe sein, insbesondere wenn sie manuell durchgeführt wird.

  • Viele Nachunternehmer Sind mehrere Nachunternehmer an einem Projekt beteiligt, erhöht sich die Menge an zu überwachenden Dokumenten und Zahlungen. Jede Unklarheit oder Verzögerung kann rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen.

Um den Überblick zu behalten und alle Anforderungen zu erfüllen, braucht es ein effektives Verwaltungssystem. Eine digitalisierte und automatisierte Verwaltung kann hier einen großen Unterschied machen und Fachkräfte einsparen, indem sie die Arbeit erleichtert und den Prozess deutlich vereinfacht.

Der sichere Weg aus der General­unternehmer­haftung

Im Zeitalter der Digitalisierung ist der sichere Weg aus der General­unternehmer­haftung nicht mehr ein mit Excel geführtes Register oder ein veraltetes Programm, welches mehr Rückfragen von Nachunternehmern aufwirft als es Lösungen bietet. Diese manuellen und komplizierten Verfahren sind nicht nur zeitaufwändig, sondern bergen auch ein erhöhtes Risiko für Fehler und Unklarheiten.

Herkömmliche Verwaltung der Nachunternehmer

Eine innovative Lösung bietet hier ein intuitives und umfassendes Nachunternehmer-Management-System. Mit einem leicht verständlichen Ampelsystem und automatischen Benachrichtigungen erhält man einen klaren Überblick über den Status von Nachunternehmern und deren Dokumente. Das reduziert die Anzahl der Rückfragen, erhöht die Effizienz und spart kostbare Arbeitszeit.

Verwaltung von Nachunternehmern in Bausicht

Zusätzlich kann ein solches System die Möglichkeit zur Eigen- oder Fremdverwaltung des Subunternehmens anbieten. Bei neuen Baustellen müssen keine Daten mehr aufwendig neu erfasst werden, denn vorhandene Dokumente und Informationen können einfach und baustellenübergreifend übertragen werden.

Die Absicherung gegenüber der General­unternehmer­haftung muss also kein komplizierter Prozess sein. Mit einem solchen intuitiven und zeitsparenden System kann man sich sicher aus der Haftung navigieren und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: ein effizientes und erfolgreiches Projektmanagement.

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